Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einzelfirma KVK – Event Management



Firma: KVK – Event Management
Sitz: Wien
Geschäftsanschrift: Ziegelhofstrasse 130/3,1220 Wien, Österreich
Steuernummer: 832/6733
Umsatzsteuer Identifikationsnummer: ATU 567 96 505



1) Der Veranstalter beauftragt auf eigenes Risiko KVK – Event Management nach Maßgabe der Bestimmungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen mit der Durchführung der im Anbot beschriebenen Musikveranstaltung:
2) Honorar
Der Veranstalter verpflichtet sich, KVK – Event Management in jedem Fall das vereinbarte Honorar zuzüglich 10% USt., exklusive jeglicher Steuern, Abgaben oder Gebühren zu bezahlen.
3) Zahlungsbedingung
a) Der Veranstalter verpflichtet sich, KVK – Event Management 100% des vereinbarten Honorars gemäß Punkt 2) bis längstens zehn Tage vor dem Veranstaltungstag und Rechnungslegung zu bezahlen.
b) Die vorgenannte Zahlung hat mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das Geschäftskonto von KVK – Event Management zu erfolgen:
EASYBANK; IBAN: AT28 1420 0200 1094 0550; BIC EASYATW1
c) Für den Fall des Zahlungsverzuges gebühren KVK – Event Management vorbehaltlich weitgehender Ansprüche 10% (zehn Prozent) Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum.
d) Es gilt als vereinbart, dass Sonderrabatte ausschließlich bei fristgerechter Zahlung gewährt werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges gemäß Punkt 3) a) wird das Standardhonorar laut Anbot in Rechnung gestellt
e) Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig:
• Bei Absage bis 14 Tage vor der Musikveranstaltung, ist eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars, bei späterer Absage 100% des vereinbarten Honorars fällig.
• Bei grober Vertragsverletzung wird beiderseits eine Vertragsstrafe in der Höhe des in Punkt 2) genannten Honorars vereinbart. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
4) Parkplatz, Garderobe und Verpflegung
a) Parkplatz: Vom Veranstalter wird mindestens ein kostenfreier PKW Parkplatz beim Künstlereingang für die gesamte Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gesellt.
b) Garderobe: Vom Veranstalter werden zwei saubere, entsprechend große, nicht öffentlich zugängliche und gegebenenfalls geheizte Garderoben getrennt für Damen und Herren mit ausreichend Stühlen, Tischen, Spiegel, Waschgelegenheiten und Toiletten zur Verfügung gestellt.
c) Catering: Der Veranstalter übernimmt das Catering für das gesamte Ensemble. Ausreichend Getränke, Kaffee und eine warme Mahlzeit pro Ensemblemitglied.
5) Anforderung an Bühne, technische Ausstattung und Veranstaltungsort
a) Bühne
• Die Bühne mit den angeforderten Mindestmaßen und Aufbauten, gegebenenfalls geheizt, wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
• Für Sonnenschutz, Regenschutz, Insektenschutz wird von Seiten des Veranstalters gesorgt.
• Der Veranstalter ist am Veranstaltungsort für die Sicherheit des Ensembles verantwortlich. Personen, welche die Darbietung stören, sind auf Wunsch von KVK – Event Management vom Veranstaltungsort zu entfernen.
• Stühle ohne Armlehnen in der gewünschten Menge werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
• Ausreichend höhenverstellbare Notenpulte werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
• Die eventuell benötigte Ton- und Lichtanlage (laut Bestandsliste) wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
• Der Veranstalter verpflichtet sich den Aufbau der Ton- und Lichtanlage vor Beginn des Soundchecks abgeschlossen zu haben.
• Sämtliche Musikinstrumente werden von KVK – Event Management zur Verfügung gestellt.
• Sämtliche Personen, welche an der Veranstaltung beteiligt sind und für das Publikum sichtbar arbeiten, sind verpflichtet, Abendkleidung zu tragen.
b) Soundcheck / Anspielproben / Helfer
• 1 Stunden vor Beginn des Soundchecks/Anspielprobe und direkt im Anschluss des Konzertes wird KVK – Event Management ein kräftiger, ortskundiger Auf- u. Abbauhelfer und freier Zugang zum Saal, zur Bühne, zu diversen Stromanschlüssen usw. vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
• Der Veranstalter wird sicherstellen, dass das gesamte Ensemble mindestens 1 Stunde vor Publikumseinlass einen ungestörten Soundcheck/Anspielprobe durchführen kann.
• KVK – Event Management stellt sicher, dass der SoundcheckAnspielprobe spätestens vor Publikumseinlass abgeschlossen ist.
6) Merchandising
a) Der Veranstalter stellt sicher, dass vor, während und nach der Veranstaltung ein ungestörter Verkauf von CDs, Merchandisingartikel und dergleichen ermöglicht wird.
b) Der Gewinn des Verkaufs von CDs, Merchandisingartikel und dergleichen fällt zu 100% auf das Konto von KVK – Event Management.
c) Ein Tisch für Merchandisingartikel bzw. ein geeigneter Platz im Publikumsbereich dafür wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
7) Urheberrechte /Notenmaterial
a) Jegliche Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte an den während der Veranstaltung aufgeführten bzw. vorgetragenen We rken, Komponisten und Stücken stehen und bleiben im Eigentum von KVK – Event Management.
b) Der Veranstalter garantiert, dass weder während der Auftritte, noch während der Proben Mitschnitte auf welche Art auch immer, insbesondere Bild-, Video- oder Tonmitschnitte getätigt werden. Der Veranstalter wird für die Einhaltung dieser Verpflichtung geeignete Maßnahmen treffen.
c) Der Veranstalter meldet die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der AKM (GEMA) an und leistet die anfallenden Gebühren.
d) Notenmaterial in Partitur und Einzelstimmen stellt KVK – Event Management zur Verfügung.
8) Werbung / Sponsoren
a) Werbematerial für Medien (Text, Fotos, CD) wird auf Wunsch des Veranstalters zeitgerecht von KVK – Event Management zur Verfügung gestellt. Sämtliche Werbeaktivitäten des Veranstalters sind mit KVK – Event Management zu koordinieren, dies gilt insbesondere für Medientermine, die eine wie immer geartete Präsenz der Künstler erfordern.
b) Die Musikveranstaltung wird vom Veranstalter zeitgerecht beworben. Sämtliche vom Veranstalter geplanten Drucksorten sind mit KVK – Event Management abzusprechen. Der Veranstalter akzeptiert die Letztentscheidung von KVK – Event Management bei der Präsentation der Künstler im Zusammenhang mit der Bewerbung seines Auftrittes.
c) Bei Unterstützung des Konzertes durch einen oder mehrere Sponsoren, ist die Sponsoreinnahme dem Vertragspartner zuzurechnen, der den Sponsor wirbt. Sämtliche vom Veranstalter beabsichtigten Sponsoren sind KVK – Event Management rechtzeitig und vor Vertragsabschluss mitzuteilen und werden auf deren Verträglichkeit gegenüber bestehender Sponsorverträge überprüft. KVK – Event Management behält sich das Recht vor, allfällige Sponsoren ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
9) Vorzeitige Beendigung des Vertrages
a) KVK – Event Management ist berechtigt, von dieser Vereinbarung aus wichtigem Grund zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Vorliegen oder der Eintritt folgender Umstände:
• Verstoß gegen die Bestimmungen der Garderobe und Verpflegung gemäß Punkt 4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
• ein Verstoß gegen die Anforderungen an Bühne, technische Ausstattung und Veranstaltungsort gemäß Punkt 5) der Allgemeinen Geschäft sbedingungen.
• im Falle höherer Gewalt wie Unruhen, Krieg, Bürgerkrieg, Naturereignisse wie insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen oder Brand, unvorhergesehenes Einschreiten der Behörden und dergleichen.
b) Im Falle Punkt 9) setzt der Rücktritt weder eine Mahnung, noch eine Nachfristgewährung voraus.
c) Ein Rücktritt von der Vereinbarung lässt jegliche Ansprüche von KVK – Event Management, insbesondere auf Erfüllung, Gewährleistung und/oder Schadenersatz, unberührt.
d) Durch die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes trotz Vorliegens eines wichtigen Grundes begibt sich KVK – Event Management auch bloß schlüssig nicht irgendwelcher Rechte oder Ansprüche, insbesondere solcher auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Erfüllung.
10) Änderungen und Ergänzungen
a) Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
11) Gerichtsstand
a) Für alle Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit Wien (Österreich), Gericht Innere Stadt ausdrücklich vereinbart.
b) Es gilt materielles österreichisches Recht.
12) Diverses
a) Es gilt als vereinbart, dass keinerlei Angebots- oder Vertragsinhalte an Dritte weitergegeben werden.
b) Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, diese Vereinbarung auf all ihre möglichen Rechtsnachfolger zu übertragen .
c) Der Veranstalter und KVK – Event Management haften dem jeweiligen anderen Vertragspartner verschuldensunabhängig für die Erbringung der Ihnen durch diese Vereinbarung auferlegten Leistungen nach allgemein schadensersatzrechtlichen Grundsätzen.
d) Der Veranstalter organisiert die Musikveranstaltung auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr, er kennt seine gesetzlichen Pflichten gegenüber den Behörden und Organen und kommt diesen, seinen Verpflichtungen auch nach.
e) Der Veranstalter trägt das uneingeschränkte wirtschaftliche Risiko der Musikveranstaltung. KVK – Event Management übernimmt keinerlei Gewähr für einen bestimmte Verwert- oder sonstige Verwendbarkeit der Veranstaltung.
f) Die Kosten allfälliger rechtsfreundlicher oder steuerrechtlicher Beratung trägt jede Vertragspartei selbst.